(21-02-2013, 14:49)Wintersonne schrieb: Vater und Kind trennen einige hundert Kilometer.
Muss er sich -bezüglich Kontakt zum Kind- an die (zickige) Dame wenden, mit der er auch wegen dem Kindsunterhalt zu tun hat, oder kann er sich diesbezüglich an das Jugendamt in unserer Nähe wenden?
Welches JA wäre denn der vorteilhaftere Ansprechpartner?
Zuständig ist das JA des Wohnorts des Kindes.
Allerdings ist es manchmal so, daß für Umgang etc. andere Sachbearbeiter als für Unterhalt zuständig sind.
Falls das hier nicht so ist, dann weißt Du jetzt schon, daß Du auf die Hilfe des JAs nicht zählen kannst und Du die zweite Stufe ("Ansprache des JAs auf Hilfe") zwar pro forma durchführst, aber direkt nach Ablauf der 14 Tage-Frist den Antrag vor Gericht stellst.
Simon II
Nebenbei: Suche unbedingt Kontakt zu einer Väterselbsthilfegruppe (z.B. VAFK, es gibt aber auch andere) am (oder in der Nähe) des Wohnsorts des Kindes! Eine solche Gruppe kann Dir Tips bezüglich des Umgangs mit dem JA geben und evt. auch gute Anwälte empfehlen.
Außerdem braucht der Vater eine Unterkunft oder einen Ort, wo er halbwegs vernünftig die Umgangszeit mit dem Kind verbringen kann (Stichwort: "Betten für Väter"). Auch hierbei kann eine Väterselbsthilfegruppe am Kindesort helfen.