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Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt)
#33
wackelpudding schrieb:Wie @p schon schrieb: Am JA kommt der Vater so oder so nicht vorbei.
das ist pauschaler Unsinn!
Wenn Du darauf anspielst, dass das Gericht das JA sowieso einschaltet, heißt das nicht, dass der Vater mit einer Behörde kooperieren muß oder sollte, die ihn allen Erfahrungen nach in den seltensten Fällen unterstützen wird.

Alle mir bekannten Väter, die KEINEN Kontakt mehr zu ihren Kindern haben, haben vorher das JA eingeschaltet oder sich auf das JA eingelassen.

wackelpudding schrieb:Wenn ich @Wintersonne richtig verstanden habe, soll eine mögliche Kontaktaufnahme ja auch unter weitestgehender Schonung des Kindes erfolgen.
auch das ist -sorry- pauschales dummes Gequatsche, bei dem mir langsam die gute Laune verloren geht, wenn ich es lese.

Argumente der Gegenseite sollte man mit Bedacht vermeiden.
Uns Vätern wird ständig vorgehalten, wir würden das Kindeswohl belasten, in dem wir wegen oder um Umgang streiten.
Zitat:Der Vater ist nicht in der Lage eigene Verursachungsbeiträge im Verhältnis zu den Kindern überhaupt einzusehen ....
sind noch harmlose Anspielungen darauf, wie vom Umgangsboykott der KM abgelenkt und schließlich der Vater für alles verantwortlich gemacht wird.

Und das müssen sich 'entsorgte Väter' von Justiz und Verwaltung unterstellen lassen, die über Jahrzehnte hinweg mit Unterstützung einer lediglich an Profit orientierten Helferindustrie Menschenrechte verletzt haben und es unverbesserlich noch tun!!

Umgekehrt wird ein Schuh daraus:
JA und Justiz sind offensichtlich noch immer nicht in der Lage einzusehen, dass ihre Sachbearbeiter und Familienrichter unter Bruch ihres Amtseides vor den Exzessen durchgeknallter Mütter kapitulieren und so den Rechtsstaat zu einem fünfhändigen Affen machen, der sich Mund, Augen und Ohren zuhält, anstatt kindeswohlorientierte Maßnahmen zu verfügen!

wackelpudding schrieb:Und die ist besser zu gewährleisten, wenn die Eltern in ein einvernehmliches Verfahren gebracht werden können.
na, viel Spaß bei dem Versuch, eine Kreidekreismutter, die es von Anfang an zu verhindern wußte, dass das gemeinsame Kind seinen Vater kennen lernt, mit Hilfe eines JA "in ein einvernehmliches Verfahren zu bringen"!

Wenn es dazu bei dem restriktiven Verhalten des Vaters bislang nicht gekommen war, weil die KM das gegen alle Vernunft nicht wollte, dann bedarf es nicht viel Phantasie sich vorzustellen, in welches(!) Verfahren der Vater hinein gezogen werden wird.

Deswegen: Sofort Umgangsrechtsantrag zum Familiengericht.

Allerdings muss ich zugeben, den TO mißverstanden zu haben.
Wem es darauf ankommt, ein "väterlicher Freund" zu werden, der könnte beim JA möglicherweise bessere Karten haben.

Er sollte dann aber nicht auf Umgangsrechte pochen, sondern mit den Worten argumentieren: "vielleicht mal", "gelegentlich" oder "wenn's recht ist" oder "wenn es keine Unannehmlichkeiten bereitet".

Ob er bei der Mutter seines Kindes dann auf offene Ohren stößt, wage ich dennoch zu bestreiten.

wackelpudding schrieb:Aber ich denke, wenn man das Kind in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, wird man die Chancen zu einer "friedlichen" Lösung ausloten wollen - und hier gibt´s ja nun definitiv keinen Zeitdruck...
jedenfalls nicht, wenn man auf die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mitteleuropäers abstellt!
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RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 20-02-2013, 23:59
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 09:08
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