21-02-2013, 15:16
Den genaue Rechtspraxis in Österreich kenne ich nicht. Aber wenn da "auf Antrag des Kindes" steht, dann kann die Rechte des Kindes prinzipell auch die Mutter wahrnehmen, so wie sie auch seine finanziellen Dinge regeln kann.
Beigewohnt = Geschlechtsverkehr
Beigewohnt = Geschlechtsverkehr