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Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung
#2
1. Ist nicht erforderlich, da sie unter Pfändungsfreigrenze liegt.
2. Ja.
3. Ja. Pfändung ist nicht auf was spezielles beschränkt. Jedoch, die Sachen des gewöhnlichen Lebensbedarfes sind unpfändbar. Gefärdet sind Schmuck, (Briefmarken-)Sammlungen, Motorräder u.a. was man nicht unbedingt braucht und wofür es "schnelle" Märkte gibt.
4. Lies mal hier z.b. unter "Service" http://forum-schuldnerberatung.de/
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung - von sorglos - 21-02-2013, 15:23
RE: Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung - von Ibykus - 22-02-2013, 14:28

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