(21-02-2013, 13:54)iglu schrieb: Ansonsten werde er sich aus dem Verfahren verabschieden, um die Kosten kleiner zu halten, was dann zu einem Versäumnisurteil führen würde.Was ist denn das für ein Seppel? Er hat wohl Angst um sein Honorar, wenn du keine VKH kriegst. Aber so einfach sollte er sich nicht verdrücken dürfen.
Mache den Forderungs- und Gerichtsschriftverkehr dem Jobcenter bekannt. Beantrag die Übernahme der Anwaltskosten als "unabweisbaren Bedarf", hilfsweise als Darlehen.(Das wird zwar wohl abgelehnt, aber es geht darum es aktenkundig zu machen). Verlange von Ihnen eine Anweisung, ob du dich gegen die KU-Forderung (die dich weiter bedürftig macht) verteidigen sollst? Frage, ob du zur Vermeidung des Rechtsstreits die Forderung anerkennen kannst und sie dir Absetzung nach §11b Abs 1 Nr 7 zusichern. Biete ihnen an, deine Vertretung in dem Verfahren zu übernehmen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #