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Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung
#5
Abzweigung abwarten, beim Vollstreckungsgericht auf Erhöhung des Freibetrages klagen. Grund dafür ist z.B. erhöhter Bedarf. Näheres hinter dem guten Link, den sorglos bereits gepostet hat.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung - von Ibykus - 22-02-2013, 14:28
RE: Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung - von p__ - 21-02-2013, 15:41

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