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Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung
#7
(21-02-2013, 15:27)p schrieb:
(21-02-2013, 15:23)sorglos schrieb: 1. Ist nicht erforderlich, da sie unter Pfändungsfreigrenze liegt.

Nicht für laufenden Unterhalt. Da geht es noch deutlich tiefer runter, §850d ZPO.
Klar kenne ich (höchstpersönlich) den §850d ZPO. Jedoch habe ich in den letzten Jahren keinen PfÜB gesehen, der unter 800.- geht.

Auch gegen einen Abzweigungsantrag kann man sich wehren - insbesondere auch indem man rechtzeitig Grundsicherung/H4 beantragt. Oder durch rechtzeitige Abtretungen ;-)

Da müßte er aber mehr zu seinen Verhältnissen sagen, insbesondere seine Miete + Kosten für Umgang mit den Kids: Warmmiete + 382€ wird er immer freikriegen, auch bei Pfändung nach §850d.

Mit P-Konto kannste tatsächlich warten, bis Pfändung eingeht.

(21-02-2013, 15:39)ali mente schrieb: Bekomme ich von der RV Bescheid, dass so etwas gegen mich läuft?
Leider erst wenns zu spät ist, d.h. wenn die Pfändung/Abzweigung draufliegt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung - von sorglos - 21-02-2013, 15:48
RE: Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung - von Ibykus - 22-02-2013, 14:28

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