21-02-2013, 16:00
(21-02-2013, 15:33)wackelpudding schrieb: @Ibykus*lach*!
Bevor Du uns durch eine Herzinfarkt oder so verloren gehst, guck ´mal hier:
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Leider hilft das auch nicht bei der Bewältigung dermaßen widersprüchlicher Aussagen.
Auch mit Worten läßt sich vieles "richten" und "grade biegen".
Laß uns mal bei den vorgetragenen Fakten bleiben!
Wenn ich lese:
Zitat:er will ihr -bevor er wirklich klagt- erstmal die Möglichkeit geben, überhaupt zu reagieren.Hat sie nicht genug "reagiert", als sie sich wie oben geschildert verhalten hatte?
Wieviel Blauäugigkeit ist erlaubt, bevor man aufwacht und von experimentieren absieht?
Und: worum geht's denn in dem "Klageantrag"?
Um gelegentlichen Umgang?
Um Anerkennung als Besuchsonkel?
Um mütterliches Wohlwollen?
Er wird -wenn die Kindesmutter seine Erwartungen nicht bestätigt, UMGANG beantragen müssen - nicht mehr und nicht weniger!
Das kann -und sollte- er jetzt gleich tun!
Angenommen, das JA würde in Gesprächen mit der KM erreichen, dass er sein Kind sehen darf (schon bei der Formulierung wird mir ganz schlecht), weil er dem Amt und der Mutter ggü keine weiteren Zusagen abverlangt und sich aufs "bitte, bitte" beschränkt.
Wie lange soll und kann das funktionieren?
Die nächsten Probleme und Streitereien sind doch dann schon vorprogrammiert.
Soll's dann von vorne losgehen?
Zugegeben - solche Sachverhalte sind bestens geeignet, den Thread ins Unermessliche fortzuführen.
Allerdings beteiligt sich dann vermutlich nur noch unser "Kommissar Columbo" mit verschiedenen Nicks daran und Umgang wird bis in alle Ewigkeit nicht statt finden.