21-02-2013, 16:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2013, 16:40 von Wintersonne.)
(21-02-2013, 16:00)Ibykus schrieb: Wenn ich lese:
Zitat:er will ihr -bevor er wirklich klagt- erstmal die Möglichkeit geben, überhaupt zu reagieren.
Hat sie nicht genug "reagiert", als sie sich wie oben geschildert verhalten hatte?
Wieviel Blauäugigkeit ist erlaubt, bevor man aufwacht und von experimentieren absieht?
Er wird -wenn die Kindesmutter seine Erwartungen nicht bestätigt, UMGANG beantragen müssen - nicht mehr und nicht weniger!
Ich muss dazu sagen, die Kindsmutter war damals 20 Jahre alt und stand evtl. auch unter dem Einfluss ihrer Eltern (was aber nicht sicher zu beurteilen ist).
Es kann doch gut möglich sein, dass sie erwachsener und reifer geworden ist und evtl. nichts gegen einen Kontakt einzuwenden hat?!
Es gibt Menschen die verändern sich in solchen Zeiträumen durchaus auch zum positiven, sofern Wut, Verbitterung usw., langsam nachlassen.
Deswegen wollen wir auch erstmal den friedlich-freundlichen und wohlwollenden Weg wählen.
Wenn das dann definitiv nichts bringt und von ihr kein Entgegenkommen zu erwarten ist, ist die Klage unumgänglich. Das ist sicher!
(21-02-2013, 16:00)Ibykus schrieb: Und: worum geht's denn in dem "Klageantrag"?
Um gelegentlichen Umgang?
Um Anerkennung als Besuchsonkel?
Um mütterliches Wohlwollen?
Zitat:In erster Linie geht es erstmal um´s kennenlernen, Kontakt aufbauen + pflegen und -damit sich wirklich ein Vater-Kind-Verhältnis entwickelt, einen Umgang zu "erarbeiten" (ggf. begleitet und mit professioneller Unterstützung).
(21-02-2013, 16:00)Ibykus schrieb: Allerdings beteiligt sich dann vermutlich nur noch unser "Kommissar Columbo" mit verschiedenen Nicks daran und Umgang wird bis in alle Ewigkeit nicht statt finden.
Edit: Irgendwie hoffe ich auf gesunden Menschenverstand ihrerseits. Ich kenne sie nicht und kann sie somit nicht beurteilen.
Aber grundsätzlich wollen wir nicht vom "WORST CASE -" ausgehen, auch wenn wir den in unserem Vorhaben mit einbeziehen (und "irgendwie erwarten") .