21-02-2013, 16:51
Ein barunterhaltsberechtigtes Kindes leitet seine Lebensstellung i. d. R. von der Lebensstellung des barunterhaltspflichtigen Elternteiles her. Die Lebensstellung des Barunterhaltspflichtigen ist eine bessere, wenn er nur für 1 statt für 2 Personen Unterhalt zahlen muss, weshalb dann auch die des Kindes durch Höherstufung verbessert wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...