21-02-2013, 18:13
(21-02-2013, 02:48)Clint Eastwood schrieb: Dass die Behörden und Gerichte den leiblichen Vater wie einen Fremden zum Kind betrachten ist Fakt und einfach nur traurig."traurig" ist die verharmlosende Bezeichnung für unverbesserliche juristische Fehlleistung und femokratische Borniertheit als die häufigste Ursache von Kindeswohlverletzung.
Ich bin sehr dafür, dass wir uns angewöhnen die Dinge laut beim Namen zu nennen.
In einem anderem Forum lese ich gerade, dass der Kontinuitätsgedanke dafür herhalten soll, dass das betroffene Kind bei einer KM verbleiben soll, die psychisch nachweisbar instabil ist und bei der wegen einer Vergewaltigungs-Falschanzeige Bindungstoleranzdefizite offensichtlich sind.
Hinzu kommt, dass das Kind von dort zu einer Tagesmutter "verbracht" wird, bei der das Kind selbstverständlich auch besser aufgehoben ist, als bei seinem Vater.
Traurig?
Nein! Krimineller Kindeswohlfrevel ist das!
Väterwiderstand.de fordert, dass dieser unverantwortliche und geradezu kriminelle, oftmals von profitorientierten Motiven geleitete Kindeswohlfrevel als Tatbestand unter Strafe gestellt wird:
Zitat:§ 339a StGB (Kindeswohlfrevel)
I. Wer als Richter der deutschen Familiengerichtsbarkeit das Kindeswohl dadurch verletzt,
indem er Anträge zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechtes oder Anträge den angemessenen
Umgang oder seine angemessene Erweiterung betreffend ab- oder zurückweist, obwohl
a) aus Sachverständigengutachten oder
b) durch Äußerungen des betreuenden Elternteils selbst
Zweifel an der Bindungstoleranz des betreuenden Elternteils oder an dessen Förderkompetenzen
bestehen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
II. Ebenso wird bestraft, wer als Mitarbeiter des verfahrensbeteiligten Jugendamtes eine solche
Straftat fördert, indem er durch verfälschte Sachverhaltsdarstellung die gerichtliche Entscheidung
beeinflusst.