21-02-2013, 20:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2013, 20:42 von Das Nerdliche Orakel.)
(21-02-2013, 16:24)america schrieb: meine freundin wurde vor vielen jahren vergewaltigt und ist seit dem behindert. leider hat der nocheheman kein verständniss für die daraus entstandenen psychischen probleme seit jahren.Der Nochehemann hat sie 18 Jahre lang versorgt. Er hat ihr ermöglicht, zwei Kinder zu machen, die versorgt sind.
das ist der trennungsgrund. ( es waren drei fremde männer )
Was will sie eigentlich noch von ihm?!
(21-02-2013, 16:24)america schrieb: nur mal zur information...es gibt auch ein internetrecht , was solche miesen unterstellungen als starftat verfolgen kann.Das, was deine Freundin da abziehen will, ist natürlich keine Straftat.
(21-02-2013, 19:08)PolyTrauma schrieb: Jenseits der juristischen Lage der Dinge wäre es ein Gebot der Fairness, sich von Ihrem Mann möglichst das und nur das zu holen, was sie dringend braucht, um auf eigene Füße zu kommen.Genau das.
(21-02-2013, 17:16)iglu schrieb: Tja, in dem Fall, wenn dem denn wirklich so ist, solltest du sie als gute Freundin ein oder zwei Wochen aufnehmen.Das reicht nicht. america, tu du das, was du von dem Nochehemann verlangst!
Wenn du das nicht tust, dann musst du auch dir unterstellen, dass du "leider kein verständniss für die daraus entstandenen psychischen probleme" hast.