24-02-2013, 16:22
Zum EGMR kann man nur, wenn der Instanzenweg ausgeschöpft wurde. Man muss sich also erst bei den nationalen Gerichten ganz nach oben klagen. Vielleicht stellst du mal die Urteilsbegründung (anonymisiert) ein.
Ja, ab 18 muss das Kind sich selbst um Unterhalt kümmern auch auch eventuelle Rückstände selbst geltend machen.
Mir ist nicht klar, warum nun Angaben über einen Hauskredit gemacht werden sollen. Solche Kosten werden eh nicht unterhaltsmindernd anerkennt.
Ja, ab 18 muss das Kind sich selbst um Unterhalt kümmern auch auch eventuelle Rückstände selbst geltend machen.
Mir ist nicht klar, warum nun Angaben über einen Hauskredit gemacht werden sollen. Solche Kosten werden eh nicht unterhaltsmindernd anerkennt.