24-02-2013, 23:16
(24-02-2013, 22:30)beppo schrieb: 1. Weil ich dich sonst gefragt hätte, warum nicht?
2. Ok. Und der 2. Teil der Frage?
3. Von wem? Mit welcher Legitimation? Deine Ex darf dich dazu auffordern, ihre RAtte und das JA, wenn es eine Beistand gibt. Das müssen sie dir aber nachweisen.
4. Was verstehst du daran nicht? Das JA ist nicht dein Freund. Mit denen redet man nur wenn man muss und evtl. bei Umgangsproblemen. Sonst nicht.
5. Nein. Nur wenn deiner Ex das nicht reicht.
Variante 2: Dann käme das Geld eben vom Jobcenter.
Je nach Wohnort und Wohnkosten hast du 384,- Grundbedarf + ca. 400,- KDU + 330,- Freibetrag + Umgangskosten + GEZ etc. = ca. 1.250,-€. Das ist schon mehr als du jetzt hast.
1. Ja ok...jetzt weisst du es! ; )
2. Warum sie nicht ohne das Kind geht? Gute Frage. Das würde nicht passieren und ich kann dem Kind kaum was leisten! Bei meinem mageren Lohn. Naja...und mal ehrlich. Das würde sie als Kriegserklärung auf dem Rücken des Kindes werten.
3. Vom JA. Meine Ex hat einen "Antrag auf Beratung und Unterstützung bei der Geltungsmachung der Unterhaltsansprüche" gestellt! Ferner strebt meine Ex auch eine aussergerichtliche Einigung an, steht in dem Schreiben....aber nur wenn ich bis 12.03.13 (sorry...08.03.13 ist falsch) die Lohnscheine, den Arbeitsvertrag, Einkommensteuerbescheid usw. vorlege.
4. Ja das habt ich bemerkt. Aber wann MUSS ich denen Unterlagen geben und WANN nicht? Wie erkenne ich Pflichten gegenüber des JA?
5. Hmm..ok. Aber ich bin doch angestellt. Warum sollte das Jobcenter mir was zahlen?
@p
Danke....was wenn ich fürs Auto zahle? Dann auch?
Gruß