25-02-2013, 11:18
(25-02-2013, 11:00)humanrights24 schrieb: Hallo. Robert - Respekt und dank im Namen all derer die es nicht mehr tollerieren können daß LUG & BETRUG bei Supergehältern&Pensionen nicht
bestraft werden. Kann ich bitte eine Kopie der Anzeige haben, da ich in Berlin auch einen sehr krassen Richter habe der mal einen Weiterbildungskurs in Demokratie und Sozialkunde braucht.
snuffiw@yahoo.com
Sorry, die Anzeige selbst habe ich nicht mehr. Die Aktenzeichen und das Ende vom Lied müsste aber @"p" haben. Die Anzeigen gingen ja damals rauf bis zur Generalstaatsanwaltschaft, wurden dann aber eingestellt.
Die Anzeige wegen Nötigung mit der Begründung, dass ich damals ja einen Rechtsbeistand hatte und der Einspruch erheben hätte müssen.
Die Anzeige wegen Betrug wurde eingestellt, weil ich angeblich den Rechtsweg nicht ausgeschöpft hätte. Dabei war mir mir schon im Urteilstext der Zugang aufgrund des geringen Streitwertes und auch keiner fortschreitenden Rechtssprechung verwehrt. Wie also der weitere Rechtsweg ausgesehen hätte, weiss ich bis heute noch nicht.
Was ich Dir zumailen kann ist lediglich das, was ich dem Justizministerium im Fall der Nötigung vor wenigen Tagen per Email geschildert habe. Aber das betrifft halt rein meine Person, wie der Rechtsbruch bei Dir ausgesehen hat, musst Du selbst erkennen.
Scheue Dich aber nicht, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Die Verfahren werden voraussichtlich eingestellt. In einem späteren Verfahren kannst Du Die Anzeigen aber wieder hervorkramen.
PS.: Bis zur Generalstaatsanwaltschaft ist eine Anzeige für Dich kostenlos. Willst Du eine Anklage erzwingen, dann brauchst Du 1.) einen Anwalt und 2.) trägst Du die Kosten des Klageerzwingungsverfahrens, wenn das Gericht eine Anklage ablehnt.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.