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Rechtsanwaltskosten abzugsfähig vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen
#3
(26-02-2013, 01:38)Freund_der_RA schrieb: Kann man diese von seinem Nettoeinkommen abziehen?
Nein. Das Gerichtsverfahren zu verlieren, wäre Dein eigenes Vergnügen (Verschulden).
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RE: Rechtsanwaltskosten abzugsfähig vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen - von blue - 26-02-2013, 09:34

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