26-02-2013, 13:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2013, 13:35 von Clint Eastwood.)
Immobilieneigentum ist ganz schlecht bei Unterhaltspflicht, egal ob vermietet oder selbst bewohnt. Damit haben sie Dich am Wickel bis zur Zwangsversteigerung.
Darum prüfe, solange Du noch Handlungsfreiheit hast, ob Du die Hütte nicht besser verkaufst - derzeit sind die Preise sehr hoch..
Evtl geht der Käufer darauf ein, einen langfristigen Mietvertrag mit günstiger Miete mit Dir zu schließen (wenn Du ihm preislich entgegenkommst, warum nicht..)
P.S.: "Härtefälle" gibt es für männliche Unterhaltspflichtige auch nicht. Google doch mal "Unterhaltsmaximierungsprinzip", oder schau' hier auf der Seite nach..
Darum prüfe, solange Du noch Handlungsfreiheit hast, ob Du die Hütte nicht besser verkaufst - derzeit sind die Preise sehr hoch..
Evtl geht der Käufer darauf ein, einen langfristigen Mietvertrag mit günstiger Miete mit Dir zu schließen (wenn Du ihm preislich entgegenkommst, warum nicht..)
P.S.: "Härtefälle" gibt es für männliche Unterhaltspflichtige auch nicht. Google doch mal "Unterhaltsmaximierungsprinzip", oder schau' hier auf der Seite nach..