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Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW
#5
Hallo,

also da deine Wohnung noch nicht bezahlt ist, sehe ich hier keine Probleme .
Ich habe ebenfalls eine nicht bezahlt ETW und diese wurde nicht Berücksichtigt, da Darlehen > Miete ist.

Stell eine Gegenüberstellung Miete / Darlehen auf und argumentiere, dass du keine Mietersparnis hast, da du Zinsen zahlen musst, die mit einer Miete gleich zu sehen sind. Am besten ist natürlich, wenn du irgendwie Nachweisen kannst, dass dein Zinsanteil =/> ortsübliche Miete ist (Immobiliensout)

MFG
PK, hab den Beitrag nochmals gelesen. Du scheinst keine große Zinslast mehr zu haben. Dennoch würde ich die Zinsen in Anrechnung bringen (versuchen kann man es)

Je nachdem welches OLG für dich zuständig ist, kannst du weitere 20% an Altersvorsorge geltend machen, sofern dein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und dann die 20% auf den Betrag welcher diese übersteigt.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von Rockwurst - 26-02-2013, 16:28
RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von Hasserfuellter - 26-02-2013, 20:20
RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von Hasserfuellter - 27-02-2013, 20:30

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