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Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW
#6
Das Standardargument der Richter lautet bei der Zinslast, dass die mit dem Wohneigentum einhergehenden Kapitallasten nicht zu Lasten des Unterhalts einhergehen dürfen, das wäre sonst "Wohneigentum schaffen auf Kosten des Kindes".
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RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von p__ - 26-02-2013, 19:14
RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von Hasserfuellter - 26-02-2013, 20:20
RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von Hasserfuellter - 27-02-2013, 20:30

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