26-02-2013, 20:20
Du mußt Dir die OLG-Leitlinien in Deinem Bezirk rausgoogeln; und selbst dann ist
der Richter eine Stufe höher als der liebe Gott.
Vergiß das mit der Altersvorsorge; das Regime teilte mir mit dass Tilgung einer
wertlosen ETW ( zugezogene Kilturbereicherer) genug sei; nix mit 5%.
Auch wurden mir nur die umlagefähigen NK anerkannt.
Somit: Mit geldwertem Vorteil; Verlust der Altersvorsorge und reduzierten NK
habe ich voll verloeren. Wäre ich in dieser Wohnung Mieter sähe die Welt anders
aus
Na; Horch und Guck; mitgelesen ?
der Richter eine Stufe höher als der liebe Gott.
Vergiß das mit der Altersvorsorge; das Regime teilte mir mit dass Tilgung einer
wertlosen ETW ( zugezogene Kilturbereicherer) genug sei; nix mit 5%.
Auch wurden mir nur die umlagefähigen NK anerkannt.
Somit: Mit geldwertem Vorteil; Verlust der Altersvorsorge und reduzierten NK
habe ich voll verloeren. Wäre ich in dieser Wohnung Mieter sähe die Welt anders
aus
Na; Horch und Guck; mitgelesen ?