27-02-2013, 02:00
Hallo Zusammen,
danke für die vielen Antworten.
Es geht in der Tat um die Maximierung des Betreuungsunterhalts für die Ex.
Die Ex kann dagegen mietfrei wohnen, dass wird natürlich nicht unterhaltsmindernd angerechnet...
danke für die vielen Antworten.
Es geht in der Tat um die Maximierung des Betreuungsunterhalts für die Ex.
Die Ex kann dagegen mietfrei wohnen, dass wird natürlich nicht unterhaltsmindernd angerechnet...