27-02-2013, 11:41
Hallo zusammen,
das hier ist ein "Was wäre wenn...?"-Szenario.
Angenommen das Geld ist gerade etwas knapp, bzw. so knapp, dass der titulierte UH nicht mehr bezahlt werden kann für ein oder zwei Monate. Danach würde sich die finanzielle Situation wieder verbessern, UH könnte dann wieder (wie bisher auch) bezahlt werden. Beistandschaft besteht.
Wenn man jetzt also einfach die Zahlung einstellt, wäre ja mit einer Kontenpfändung zu rechnen. Es besteht allerdings ein P-Schutz-Konto über genau die Summe des monatlichen Geldeinganges. Kann wegen UH trotzdem unter diese Grenze gepfändet werden (hab da mal was im Internet gelesen)?
Erfüllen ein oder zwei Monate "Nichtzahlen" schon den Tatbestand der UH-Pflichtverletzung?
Mitte des Jahres beginnt im übrigen auch die Verbraucherinsolvenz, d.h. die Rückstände würden da mit reinlaufen...
Vielen Dank schonmal für Meinung & Einschätzungen.
Gruß
Jessy
das hier ist ein "Was wäre wenn...?"-Szenario.
Angenommen das Geld ist gerade etwas knapp, bzw. so knapp, dass der titulierte UH nicht mehr bezahlt werden kann für ein oder zwei Monate. Danach würde sich die finanzielle Situation wieder verbessern, UH könnte dann wieder (wie bisher auch) bezahlt werden. Beistandschaft besteht.
Wenn man jetzt also einfach die Zahlung einstellt, wäre ja mit einer Kontenpfändung zu rechnen. Es besteht allerdings ein P-Schutz-Konto über genau die Summe des monatlichen Geldeinganges. Kann wegen UH trotzdem unter diese Grenze gepfändet werden (hab da mal was im Internet gelesen)?
Erfüllen ein oder zwei Monate "Nichtzahlen" schon den Tatbestand der UH-Pflichtverletzung?
Mitte des Jahres beginnt im übrigen auch die Verbraucherinsolvenz, d.h. die Rückstände würden da mit reinlaufen...
Vielen Dank schonmal für Meinung & Einschätzungen.
Gruß
Jessy