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Was wäre wenn... Pfändung wg- UH trotz P-Konto
#6
Nochmal zur Situation - KM versucht jeden Cent zu kriegen, den sie kriegen kann (auf lauteren und unlauteren Wegen). Und wir versuchen, ihr so wenig wie irgend möglich zu geben (getreu dem Motto "Kein Umgang - kein Unterhalt" stehen wir auch dazu). Zwecks Einigung und so besteht da also keinerlei Chance. Da sie zusätzlich zu den UH-Leistungen auch ALG II für sich und die Kids bekommt, wäre da eh die Frage, wer schneller mit pfänden ist - KM oder JC? ;-)

Dass ein P-Konto immer gepfändet werden kann, ist uns bewusst. Die Frage ist nur, wie "tief" kann man wg. UH-Schulden unter den pfändungsfreien Betrag gehen? Ich meine im Internet mal gelesen zu haben, dass man wg. UH-Schulden bis auf Harz IV-Niveau gepfändet werden kann, konnte dazu aber nichts konkretes mehr finden.
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RE: Was wäre wenn... Pfändung wg- UH trotz P-Konto - von Jessy - 27-02-2013, 12:58

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