30-03-2009, 02:21
So,
ich habe folgenden Text zurueckgeschickt:
Sehr geehrter Herr XXX,
in Anlehnung ihres unverschaemten Briefes an mich antworte ich wie folgt:
1. Ich werde gegen sie Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen wegen eindeutiger Erpressungsversuche und und unrichtiger Behauptungen.
2. Selbstverstaendlich habe ich als Deutscher im Ausland einen Selbstbehalt, der sogar auf den Kanaren wegen der erhoehten Lebensmittelkosten hoeher ist als bei ihnen. Dieser betraegt 924,- Euro. Soviel Einkommen habe ich aber nicht wie sie aus meinen Einkommensunterlagen entnehmen koennen. Ich kann also nicht den geforderten monatlichen Betrag bezahlen. Vermoegen habe ich ebenfalls nicht und wenn, wuerden sie nichts zur Sache tun.
3. Ihrer Anzeige wegen Unterhaltspflichverletzung sehe ich aeusserst gelassen entgegen, da sich hier in Spanien niemand fuer so eine Bagatelle interessiert. Ausserdem muss mir in diesem Strafverfahren in Deutschland nachgewiesen werden, das ich eine besser bezahlte Stelle HIER VOR ORT bekommen koennte. Das wird wohl etwas schwierig werden und ich kann sie jetzt schon mal auf die Einstellung des Verfahrens vorbereiten.
4. Falls sie nocheinmal einen erpresserischen Brief an mich verfassen, werde ich jeglichen Kontakt einstellen und und weitere Massnahmen gegen sie einleiten.
5. Ein kleiner Tipp: Schonen sie ihre Nerven und belassen sie es, wie es ist, ihre Intensionen bringen nichts und sind zum Scheitern verurteilt. In knapp fuenfeinhalb Jahren ist alles vorbei und die Volljaehrigkeit des Kindes entbindet sie von ihrer Beistandschaft.
Mit sonnigen Gruessen aus Gran Canaria
XXX
ich habe folgenden Text zurueckgeschickt:
Sehr geehrter Herr XXX,
in Anlehnung ihres unverschaemten Briefes an mich antworte ich wie folgt:
1. Ich werde gegen sie Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen wegen eindeutiger Erpressungsversuche und und unrichtiger Behauptungen.
2. Selbstverstaendlich habe ich als Deutscher im Ausland einen Selbstbehalt, der sogar auf den Kanaren wegen der erhoehten Lebensmittelkosten hoeher ist als bei ihnen. Dieser betraegt 924,- Euro. Soviel Einkommen habe ich aber nicht wie sie aus meinen Einkommensunterlagen entnehmen koennen. Ich kann also nicht den geforderten monatlichen Betrag bezahlen. Vermoegen habe ich ebenfalls nicht und wenn, wuerden sie nichts zur Sache tun.
3. Ihrer Anzeige wegen Unterhaltspflichverletzung sehe ich aeusserst gelassen entgegen, da sich hier in Spanien niemand fuer so eine Bagatelle interessiert. Ausserdem muss mir in diesem Strafverfahren in Deutschland nachgewiesen werden, das ich eine besser bezahlte Stelle HIER VOR ORT bekommen koennte. Das wird wohl etwas schwierig werden und ich kann sie jetzt schon mal auf die Einstellung des Verfahrens vorbereiten.
4. Falls sie nocheinmal einen erpresserischen Brief an mich verfassen, werde ich jeglichen Kontakt einstellen und und weitere Massnahmen gegen sie einleiten.
5. Ein kleiner Tipp: Schonen sie ihre Nerven und belassen sie es, wie es ist, ihre Intensionen bringen nichts und sind zum Scheitern verurteilt. In knapp fuenfeinhalb Jahren ist alles vorbei und die Volljaehrigkeit des Kindes entbindet sie von ihrer Beistandschaft.
Mit sonnigen Gruessen aus Gran Canaria
XXX
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum