28-02-2013, 09:41
(27-02-2013, 16:29)beppo schrieb: Es ist für mich aber das erste Mal, dass ich von Prozesskostenvorschuss für klagende Kinder höre.
Die klagenden sind doch immer die Kinder, nicht der sorgeberechtigte Elternteil. Der ist nur deren gesetzlicher Vertreter.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.