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Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#38
Der heutige Kommentar des djb zum Thema sollte nicht fehlen.

Selbstredend geht es den Damen nicht weit genug. Davon abgesehen, dass es unzumutbar ist, dass Frauen arbeiten sollen, wenn die Kinder über drei Jahre alt sind, wird auch das Thema der ehebedingten Nachteile angesprochen. Geschiedene Väter können sich nach deren Ansicht nach entspannt zurücklehnen, wenn es darum geht, dass die Mütter ihre "entgangene Karriere" nachweisen müßten.
http://www.djb.de/Kom/K2/pm13-5/
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RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von blue - 28-02-2013, 20:01
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11

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