01-03-2013, 08:33
die Vorgehensweise selbst war seit langer Zeit bekannt.
Man konnte sie entweder den JA-Akten entnehmen oder aus den familiengerichtlichen Verfahren schlußfolgern. Da ging es dann allerdings immer nur um Einzelfälle.
Hier ist es endlich einmal gelungen, die methodischen Zusammenhänge zu beweisen.
Damit stellt sich ja auch die Frage nach der behaupteten Gemeinnützigkeit des VAMV. Wessen Rat -wie im Anhörungsverfahren zur Reformdiskussion geschehen- von der Legislative gefragt ist, und wer nachweisbar Kindeswohlfrevel begeht, indem er Väter auszugrenzen anstiftet, sollte schnellstens aus dem Vereinsregister gestrichen werden.
Meines Wissens gibt es Anzeigen, die mittlerweile der GStAschaft vorliegen.
Man konnte sie entweder den JA-Akten entnehmen oder aus den familiengerichtlichen Verfahren schlußfolgern. Da ging es dann allerdings immer nur um Einzelfälle.
Hier ist es endlich einmal gelungen, die methodischen Zusammenhänge zu beweisen.
Damit stellt sich ja auch die Frage nach der behaupteten Gemeinnützigkeit des VAMV. Wessen Rat -wie im Anhörungsverfahren zur Reformdiskussion geschehen- von der Legislative gefragt ist, und wer nachweisbar Kindeswohlfrevel begeht, indem er Väter auszugrenzen anstiftet, sollte schnellstens aus dem Vereinsregister gestrichen werden.
Meines Wissens gibt es Anzeigen, die mittlerweile der GStAschaft vorliegen.