01-03-2013, 11:12
(28-02-2013, 13:47)Absurdistan schrieb: So wie Anwältin Strasser meint würde im Moment die alte Übergangsregelung greifen bei der Streit ausreicht um die gem. Sorge zu verhindern. Stimmt das?Das ist genau so.
(28-02-2013, 13:47)Absurdistan schrieb: Ich habe jetzt 4 Wochen Zeit um zu überlegen ob ich den Antrag alleiniges Sorgerecht (wenig Aussicht auf Erfolg) zurück ziehe.Ich empfehle Dir Deinen Antrag zurückzuziehen, denn bei erneuter Beantragung nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage landest Du wieder bei dem selben Richter, der negativ entschieden hat und dann auch nach neuer Rechtslage vermutlich alte Argumente pro Mutter auslegen wird.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel