@leutnant
Du kannst ja fast feministisch schönen. Dein Netto liegt zu hoch und du hast von Mindestunterhalt gesprochen - der läge bei 6 Jährigem schon bei 272.-
Ich komme bei 8,50 und normalerweise 170 Stunden monatliche in Vollzeit auf folgendes:
Bruttolohn 1445,00 €
- Lohnsteuer 88,08 €
- Kirchensteuer 0,00 €
- Solidaritätszuschlag 0,00 €
- Steuern gesamt 88,08 €
- Rentenversicherung 136,55 €
- Arbeitslosenversicherung 21,68 €
- Krankenversicherung 118,49 €
- Pflegeversicherung 18,42 €
- Sozialabgaben 295,14 €
Nettolohn 1.061,78 €
Abzüglich berufsbedingte Aufwendungen, z.B. Monatsfahrkarte in Berlin, bleibt unter 1000 übrig. Also Selbstbehalt. Dito Altersvorsorge, etc.
Im Ergebnis würden die Richter aber wohl trotzdem auf Mindestunterhalt verurteilen. Sie können dann einfach den Mindestlohn auf X Nebenjobs hochrechnen. Wetten?
Das ergibt dann (wenn ich mal annehme, dass Vater und Mutter in gleich teuerer Wohnung wohnen und gleich viel arbeiten+verdienen und Kind rund 1/3 also 10 Tage monatlich beim Vater ist):
*) Alleinerziehungszuschlag hab ich jetzt mal der Übersichtlichkeit halber weggelassen
Du kannst ja fast feministisch schönen. Dein Netto liegt zu hoch und du hast von Mindestunterhalt gesprochen - der läge bei 6 Jährigem schon bei 272.-
Ich komme bei 8,50 und normalerweise 170 Stunden monatliche in Vollzeit auf folgendes:
Bruttolohn 1445,00 €
- Lohnsteuer 88,08 €
- Kirchensteuer 0,00 €
- Solidaritätszuschlag 0,00 €
- Steuern gesamt 88,08 €
- Rentenversicherung 136,55 €
- Arbeitslosenversicherung 21,68 €
- Krankenversicherung 118,49 €
- Pflegeversicherung 18,42 €
- Sozialabgaben 295,14 €
Nettolohn 1.061,78 €
Abzüglich berufsbedingte Aufwendungen, z.B. Monatsfahrkarte in Berlin, bleibt unter 1000 übrig. Also Selbstbehalt. Dito Altersvorsorge, etc.
Im Ergebnis würden die Richter aber wohl trotzdem auf Mindestunterhalt verurteilen. Sie können dann einfach den Mindestlohn auf X Nebenjobs hochrechnen. Wetten?
Das ergibt dann (wenn ich mal annehme, dass Vater und Mutter in gleich teuerer Wohnung wohnen und gleich viel arbeiten+verdienen und Kind rund 1/3 also 10 Tage monatlich beim Vater ist):
Zitat:Bedarf Mutter*)
Wohnung 550.-
Regelsatz Erw. 382.-
Regelsatz Kind 255.- (Amt schenkt ihr auch den Teil fürs abwesende Kind)
Gesamt: 1187.-
Einkommensanrechnung Mutter
Nettolohn 1061.-
Kindergeld 184,-
Kindesunterhalt 272.-
Gesamt 1517.- (= liegt 330 über Hartz IV) = kein Ämterstreß
Zitat:Bedarf Vater*)
Wohnung 550.-
Regelsatz Erw. 382.-
Regelsatz Kind 85.- (anteilig)
Gesamt: 1017.-
Einkommensanrechnung Vater
Nettolohn 1061.-
- Kindesunterhalt -272.-
- Freibetrag - 330.-
Gesamt 459.- (= liegt unter Hartz IV und erhält 558 als Aufstockung)
*) Alleinerziehungszuschlag hab ich jetzt mal der Übersichtlichkeit halber weggelassen
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #