01-03-2013, 15:14
Der BGH hat seine Rechtsprechung hierzu geändert:
Die Richter gestatteten einen Abzug von vier Prozent vom Bruttoeinkommen, der für die private Altersvorsorgte verwendet wird und damit die Unterhaltsansprüche verringert. Dies gilt nach einem neuen BGH-Urteil jedoch nicht für die Unterhaltszahlung an die eigenen Kinder (Az. XII ZR 158/10).
http://www.focus.de/finanzen/recht/bgh-s...30472.html
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Die Richter gestatteten einen Abzug von vier Prozent vom Bruttoeinkommen, der für die private Altersvorsorgte verwendet wird und damit die Unterhaltsansprüche verringert. Dies gilt nach einem neuen BGH-Urteil jedoch nicht für die Unterhaltszahlung an die eigenen Kinder (Az. XII ZR 158/10).
http://www.focus.de/finanzen/recht/bgh-s...30472.html
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Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.