01-03-2013, 15:18
Irgend eine Änderung kann ich vorbehaltlich des genauen Urteilstextes darin nicht sehen. Es handelt sich hier um einen Mangelfall und bei Mangelfällen war die Anrechnung immer schon mehr als fraglich, auf Amtsgerichtsebene ging das so gut wie nie durch.
Im Pressetext wird ohnehin nur auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eingegangen, also eine Begründung für etwas geliefert das gar nicht gefragt war.
Im Pressetext wird ohnehin nur auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eingegangen, also eine Begründung für etwas geliefert das gar nicht gefragt war.