01-03-2013, 22:02
Er ist Zeuge und kann die Aussage deshalb nicht verweigern, Ausnahmen in §55 ZPO, die aber hier nicht zutreffen dürften.
Ausnahme, wenn er mit der Ex verheiratet war, dann §383 ZPO. Unverheiratet: Aussageverweigerung nicht erlaubt.
Ausnahme, wenn er mit der Ex verheiratet war, dann §383 ZPO. Unverheiratet: Aussageverweigerung nicht erlaubt.