01-03-2013, 22:21
Unabhängig von dem mafiaähnlichen Gehabe der Richterin (Stil a la: "Sie wollen doch, dass ihnen im Umgangsverfahren nichts zustösst?") ist der Vater sowieso gut beraten, seine Aussagen sachlich und korrekt zu machen. Wenn das Gericht in der Strafsache nämlich den Eindruck bekommt, er würde bloss seine Ex in die Pfanne hauen wollen, dann wäre das noch viel kontraproduktiver.