(01-03-2013, 22:49)lordsofmidnight schrieb:Völlig egal. Bei Vollzeit zu einem staatlichen Mindestlohn müssen sie sich schon ein wenig mehr ausdenken.(01-03-2013, 15:10)sorglos schrieb: Ich komme bei 8,50 und normalerweise 170 Stunden monatliche in Vollzeit auf folgendes:
Fehlt da nicht die erhöhte Erwerbsobliegenheit, also der Zwangs-Zusatzjob in der Berechnung?
Vorallem im Unterhaltsrecht gilt das Fiktivitätsprinzip - im Sozialrecht gilt das Faktizitätsprinzip:
d.h. es wird nur das Einkommen angerechnet, was wirklich zufließt - und es wird der Unterhalt abgezogen, der abfließt. Einer, der selbst nur 25-Stunden arbeitet und zum 100% KU verurteilt wird, hat dennoch vom Jobcenter mit wenig Streß zu rechnen. Er stockt halt mehr auf.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #