02-03-2013, 10:39
Ich persönliche denke nicht, dass die Aussage meines LG das Betrugsverfahren großartig beeinflusst. Natürlich - er war der Stein des Anstoßes, aber mein LG hat gestern die Richterin auch gefragt, ob sie wirklich der Ansicht ist, die Staatsanwaltschaft würde ein Verfahren einleiten, nur weil ein nicht zahlungswilliger Vater die KM vermeintlich als Racheaktion anschwärzt.
Ganz privat bin ich folgender Ansicht: Selbst WENN mein LG sich mit breitem Grinsen in den Zuhörerraum setzen würde, dürfte das auf die Umgangssache keinerlei Einfluss haben, denn würde irgendjemand tatsächlich das Verhalten der Eltern als Maßstab für "Wie oft sehe ich mein Kind?" ansehen, dann würde die KM im Leben ihre Kinder nicht mehr sehen. Tut letztlich aber auch nichts zur Sache, denn mein LG wird nichts weiter tun, als seine schriftliche Aussage sachlich wiederholen. Ich gehe auch davon aus, dass der Strafverteidiger der KM ggf. genau die Schiene fahren wird, meinen LG einer gemeinen, haltlosen Racheaktion zu bezichtigen. Aber: Die KM hat höchstpersönlich in Briefen an das Gericht bestätigt, einen dauerhaften LG zu haben, ich wüsste nicht, wie sie sich da noch rausreden will, Aussage, Intention und Glaubwürdigkeit meines LG hin oder her.
Vermutlich wird mein LG nach seiner Aussage nicht mal dem Verfahren weiter folgen, da er nur seine Ruhe haben will und ihn das alles nur noch annervt. Allerdings werde ich das tun, da der Ausgang letztlich beeinflusst, ob wir endlich die noch immer aufrecht erhaltene Forderung des JC zurückweisen können.
Ganz privat bin ich folgender Ansicht: Selbst WENN mein LG sich mit breitem Grinsen in den Zuhörerraum setzen würde, dürfte das auf die Umgangssache keinerlei Einfluss haben, denn würde irgendjemand tatsächlich das Verhalten der Eltern als Maßstab für "Wie oft sehe ich mein Kind?" ansehen, dann würde die KM im Leben ihre Kinder nicht mehr sehen. Tut letztlich aber auch nichts zur Sache, denn mein LG wird nichts weiter tun, als seine schriftliche Aussage sachlich wiederholen. Ich gehe auch davon aus, dass der Strafverteidiger der KM ggf. genau die Schiene fahren wird, meinen LG einer gemeinen, haltlosen Racheaktion zu bezichtigen. Aber: Die KM hat höchstpersönlich in Briefen an das Gericht bestätigt, einen dauerhaften LG zu haben, ich wüsste nicht, wie sie sich da noch rausreden will, Aussage, Intention und Glaubwürdigkeit meines LG hin oder her.
Vermutlich wird mein LG nach seiner Aussage nicht mal dem Verfahren weiter folgen, da er nur seine Ruhe haben will und ihn das alles nur noch annervt. Allerdings werde ich das tun, da der Ausgang letztlich beeinflusst, ob wir endlich die noch immer aufrecht erhaltene Forderung des JC zurückweisen können.