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Fragebogen und das Finanzamt
#3
(02-03-2013, 08:29)Jigsaw schrieb: das Jugendamt möchte ja immer den Fragebogen ausgefüllt haben zwecks Berechnung des Kindesunterhaltes. Der Fragebogen enthält eine Zustimmung, dass der Unterhaltszahler mit der Abfrage der Daten beim Finanzamt einverstanden ist.

Diesen Bogen nicht ausfüllen, sondern:

- Verdienstbescheinigungen vorlegen, auf denen alle relevanten Daten über den Arbeitgeber, den Namen der Krankenkasse etc. geschwärzt sind.

- Anschreiben an das JA beilegen, in dem Du ausdrücklich einem Auskunftsersuchen bei Dritten durch das JA WIDERSPRICHST!

Dann die rechnen lassen.

Stimmt die Rechnung mit Deiner eigenen überein, ist es o.k., falls nicht, Gegenrechnung machen und Berechnung des JAs nicht anerkennen.

Simon II
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Nachrichten in diesem Thema
Fragebogen und das Finanzamt - von Jigsaw - 02-03-2013, 08:29
RE: Fragebogen und das Finanzamt - von p__ - 02-03-2013, 11:47
RE: Fragebogen und das Finanzamt - von Simon ii - 02-03-2013, 14:35

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