02-03-2013, 16:07
Eines ist sicher: wenn das Kind raus ist, ist es raus.
ABR einklagen zu wollen ist auch haarig.
Man könnte beantragen, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes beim Vater festgelegt wird.
Da die Mutter für den Vater gearbeitet hat schwant mir Böses.
ABR einklagen zu wollen ist auch haarig.
Man könnte beantragen, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes beim Vater festgelegt wird.
Da die Mutter für den Vater gearbeitet hat schwant mir Böses.