02-03-2013, 16:44
In diesem Fall wäre ich schon der Meinung, das Jugendamt um Vorschläge zum kindeswohlschonenden Vorgehen zu bitten. Je nachdem was kommt, weiss man, ob ein (schneller) Gerichtsgang sinnvoll ist..
Zudem geht das Kind ja zur Schule. Dort vorsorglich Bescheid geben, dass man als sorgeberechtigter Elternteil einer möglichen Abmeldung nicht zustimmt. Dies müßte die Schule daran hindern, der Mutter ohne weiteren Kontakt zum Vater eine Abmeldebescheinigung auszustellen; will heissen, man kriegt es wahrscheinlich mit, wenn die Mutter sich verdrücken will...
Zudem geht das Kind ja zur Schule. Dort vorsorglich Bescheid geben, dass man als sorgeberechtigter Elternteil einer möglichen Abmeldung nicht zustimmt. Dies müßte die Schule daran hindern, der Mutter ohne weiteren Kontakt zum Vater eine Abmeldebescheinigung auszustellen; will heissen, man kriegt es wahrscheinlich mit, wenn die Mutter sich verdrücken will...
Wer nicht taktet, wird getaktet...