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Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten
#5
Verträge kann man immer abschliessen. Der Knackpunkt ist wohl eher, ob die Gegenseite mit den eigenen Vorstellungen einverstanden ist. Ob sich sie gut getrimmten Unterhaltsmaimierer mit Unterhalt nach Paraguay-Höhe zufrieden geben werden? Wohl eher werden sie

1. Den Braten riechen (Pflichtiger haut ab! Hilfe!)
2. Dadurch wissen oder eine Ahnung haben, wo er hinwill und damit eine Steilvorlage für Pfändungen und Durchgriffe bekommen
3. Lieber nichts unterschreiben und darauf setzen, dass noch mehr rauszuholen sein wird.

Und das wird der Unterhaltsgläubigerin auch gesagt. Wenn das schweizer Recht ähnlich wie das deutsche gestrickt ist, wird auch bei Auwanderung der alte, hohe Unterhalt fällig. Der Pflichtige darf schliesslich nichts unternehmen, das sein Einkommen senkt, das zu Lasten der Unterhaltsgläubigerin geht. Wieso sollte sie dann unterschreiben, nur 200 Scheine zu erhalten, wenn das Unterhaltsrecht ihr 500 verspricht?
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RE: Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten - von p__ - 22-03-2015, 11:29

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