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Der ungerechte Lohn
#7
Nun, der Jauch hat (wieder einmal mehr) die Chance verpasst, als Journalist seriös aufzutreten.

Wer in der Diskussionsrunde am schmerzlichsten vermißt wurde, war ein Tarifexperte einer großen Gewerkschaft. Der hätte die ganze Debatte in eine andere Richtung gedreht - möglicherweise wurde er deshalb auch nicht eingeladen.

Die Gewerkschaften haben schon vor Jahrzehnten mit ihren Tarifverträgen dafür gesorgt, dass die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit entlohnt wird, und nicht die Person, die sie ausführt.
Ich nenne jetzt mal Beispiele aus der Metallindustrie, wiel ich diese kenne. Es wird aber im Bereich von ver.di und anderen Gewerkschaften nicht wirklich viel anders sein.
Im Bereich der IG Metall gilt der ERA II, der Entgeltrahmentarifvertrag 2. Der unterscheidet weder zwischen Arbeitern und Angestellten noch zwischen Männern und Frauen. Es gibt im Wesentlichen zwei Arten der Entlohnung, den Leistungslohn und den Zeitlohn. Der Leistungslohn ist allgemein unter dem Begriff "Akkordlohn" bekannt. Beim Leistungslohn ist die Sache ganz klar und durchsichtig: wer diese oder jene Stückzahl pro Stunde oder Tag schafft, der bekommt dafür den Lohn X. Egal, ob er Deutscher, Mann, Türkin oder Frau ist.
Beim Zeitlohn gibt es eine Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbeschreibung mit einem Punkte- oder ähnlichem System, wonach eine Tätigkeit bewertet wird und die zugehörige Entlohnung dafür festgelegt. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber mit den sog. Leistungszulagen individuell variieren, d.h. er kann einem besonders fleissigen Zeitlöhner mehr Geld über diese Zulage zukommen lassen. Auch hier unterscheiden die Tarifverträge nicht nach Geschlecht oder sonstigen Merkmalen des Arbeitnehmers.

Kurzum: im Bereich der Beschäftigten im Tariflohnbereich bedarf es keiner gesetzlichen Regelungen mehr; im Gegenteil. Diese würde einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen.

Worum es der Polit-Barbie und den anderen Femanzen geht, kann daher nur der Bereich der aussertariflichen Beschäftigten sein. Das sind diejenigen Arbeitnehmer, die so viel verdienen, dass sie von den Tarifverträgen nicht mehr erfasst werden. Im Allgemeinen liegt diese Schnittstelle bei der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung.
Das wesentliche Merkmal des aussertariflichen Arbeitsverhältnisses ist es, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst die Bedingungen wie Arbeitszeit, Entlohnung, Urlaub und Dienstwagen oder was auch immer direkt mitienander aushandeln. Das gilt für alle Geschlechter gleichermassen. Wenn Frauen ein schlechteres "Verhandlungsergebnis" erzielen als Männer, zumindest behaupten die Frauen es läge an ihrem Geschlecht, dann soll jetzt ein neues Gesetz zugunsten der Frauen diesen "Mißstand" beheben.

Wer macht ein Gesetz für Männer, die sich zu billig verkaufen?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Der ungerechte Lohn - von Petrus - 22-03-2015, 22:51
RE: Der ungerechte Lohn - von blue - 23-03-2015, 00:03
RE: Der ungerechte Lohn - von Gualterius - 23-03-2015, 00:17
RE: Der ungerechte Lohn - von Petrus - 23-03-2015, 01:23
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RE: Der ungerechte Lohn - von Petrus - 23-03-2015, 18:47

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