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Kann die Ex mehr Umgang erzwingen?
#38
(21-09-2021, 08:25)p__ schrieb: Es geht ihm mehr um die Zeit als ums Geld.
Ja, um weniger Zeit, wegen Geldmangel und Arbeit...
(29-03-2015, 09:44)Erzeuger schrieb: Allerdings könnte ich mir diesen größeren Umgang finanziell und arbeitsmäßig überhaupt nicht leisten.
....Geld von ihr würde ich keines dafür bekommen.....
Kann ich irgendwie dazu gezwungen werden den Umgang zu erweitern?
Denn das wäre entgültig mein finanzieller Ruin!
Hier haben wir wieder mal die klassische Unterhaltsfalle, wo der Vater aus Arbeit nicht rauskommt und mangels Finanzen auch nicht über eine langsame Ausweitung des Umgangs irgendwann zum Wechselmodell kommen könnte.
Es gibt ja auch durchaus Fälle, wo die Mama ihre Freizeit beim neuen Stecher überreisst und das Kind dann immer mehr zum sorgenden Vater will. Nur wenn Papa im Hamsterrad steckt, fehlt dem Kind diese Alternative.
Der resultierende Zeitmangel aufgrund eines aufwändigen Job ist fast schon obligatorisch, wenn einem der Gerichtsvollzieher im Nacken sitzt. Der Absprung zu besseren Lebensbedingungen ist schwer.

Der Unterhalt wird als viel zu selbstverständlich wahrgenommen. Als alternativlos. Man kann auch mal folgende Position auf den Tisch knallen: "Wegen Unterhalt stecke ich im Hamsterrad. Betreuung kostet Geld und Zeit. Holt mich da raus und ich betreue mehr." und damit die Finanzen in die Verhandlung einbringen. Und wenn 100 Experten sagen, das darf sich nicht vermischen. Egal. Denn real bestehen ja diese Zusammenhänge.


(21-09-2021, 11:19)Alles-durch schrieb: "Der Vater versucht die Mutter finanziell unter Druck zu setzen und hat die Bedürfnisse des Kindes aus den Augen verloren...." wird es heißen.
(21-09-2021, 07:27)Austriake schrieb: Das kann nicht funktionieren. Das Kind ist der Unterhaltsberechtigte, dem Kind steht das Geld zu.
"dem Kind steht das Geld zu" das habe ich nie bestritten.

Warum eigentlich so devot?
Sorry Leute, wenn auch ihr glaubt, was die Unterhaltsindustrie allen Menschen hier einredet, dann haben die ihr Ziel zu 100% erreicht!

Man kann jederzeit und frei im "Innenverhältnis" Verträge abschließen.

Ich erkläre es "anschaulich" mal so:
--> Die Mutter unterschreibt dem Vater, dass sie für alle Barunterhaltsforderungen, die vom Kind kommen, dem Vater (Schadens)Ersatz leisten wird.

Das Recht des Kindes auf Unterhalt vom Vater wird dadurch nicht eingeschränkt. Sollte die Mutter in die Insolvenz gehen bzw. Sozialhilfe beantragen, dann erhält das Kind weiter Unterhalt vom Vater. Aber der Vater bliebe in solchem Fall auf seinen Forderungen gegenüber der Mutter dann sitzen. Im Klartext: Das Recht des Kindes auf Unterhalt wäre durch eine solche Unterhaltsvereinbarung nicht eingeschränkt.

Und natürlich kann man das mit Umgang verknüpfen.
Man darf natürlich nicht schreiben: "Geld gegen Umgang." Das wäre vorr. sittenwidrig.
Man kann aber z.B. schreiben: "Solange der Vater erweiterten Umgang um Tage X leistet, wird der Vater von der Mutter um Summe X vom Unterhalt freigestellt. Der Grund liegt darin, dass der Vater höheren finanziellen Aufwand hat sowie zeitlich weniger Erwerbstätigkeit ausführen kann."

Alle gehen immer davon aus, nur bei 50/50 bzw. > 50% Betreuung kann es eine Veränderung im Unterhalt geben.
Das hat uns die Unterhaltsindustrie bisher erfolgreich eingeredet.

Man kann durchaus auch mal Souverän in die Verhandlung gehen und den fixen Unterhalt in Frage stellen.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kann die Ex mehr Umgang erzwingen? - von Ruckzuckmaschine - 21-09-2021, 13:54
Wieder Ärger wegen Umgang - von Erzeuger - 13-09-2021, 14:52

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