03-04-2015, 17:27
Moin,
möchte von euch mal etwas taktische Hilfe.
Mein KU-Titel läuft diesen Monat aus (2 Jahre um). Bis jetzt noch keine Meldung der Ex-RAttin.
Nach meiner Berechnung aufgrund Stellenwechsels würde ich mindestens eine Stufe runter rutschen.
Zur schnelle Antwort gliedere ich meine Fragen einfach mal:
Soll ich reagieren oder abwarten?:
1. Abwarten: Alten KU weiter zahlen und nichts tun?
2. Abwarten: Neuen KU stillschweigend zahlen (ohne Titel)?
3. Reagieren: Einfach neuen Titel erstellen und wortlos zuschicken sowie zahlen? - Kann mich die RAttin ab nächsten Monat, wo das Kind titellos is, sofort verklagen oder so?
Zur Neuberechnung, wenn RAttin sich meldet:
4. Wo steht eigentlich, dass ich Nachweise der letzten 12 Monate liefern muss?
5. Ich hab durch die neue Stelle und Fahrerei Aufwendungen von knapp 800€, die ich abziehen will: Muss ich der RAttin die neue Stelle mitteilen? (genaue Details oder nur ungefähr?) - Ich will eigentlich nicht wieder komplette Entgeldnachweise hinschicken.
6. Ich bin nach meiner Berechnung auf Stufe 2 und nur knapp 70€ von Stufe 1 entfernt. Hab als Abzug nur einen Kredit und die Aufwendungen - habe durch den Stellenwechsel allerdings n haufen alte Überstunden ausbezahlt bekommen, die zwar branchenüblich sind aber nicht deren Auszahlung sowie wurde mir eine betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt - ist da irgendwas abzugsfähig oder über mehr als ein Jahr verteilbar???
7. Wenn ich Gehaltsnachweise schwärze: Was muss die RAttin wissen? Doch eigentlich nur das Netto und vllt noch, dass ich Steuerfreibeträge in Anspruch nehme.
Glaube, das waren alle Fragen, die grad brennen.
möchte von euch mal etwas taktische Hilfe.
Mein KU-Titel läuft diesen Monat aus (2 Jahre um). Bis jetzt noch keine Meldung der Ex-RAttin.
Nach meiner Berechnung aufgrund Stellenwechsels würde ich mindestens eine Stufe runter rutschen.
Zur schnelle Antwort gliedere ich meine Fragen einfach mal:
Soll ich reagieren oder abwarten?:
1. Abwarten: Alten KU weiter zahlen und nichts tun?
2. Abwarten: Neuen KU stillschweigend zahlen (ohne Titel)?
3. Reagieren: Einfach neuen Titel erstellen und wortlos zuschicken sowie zahlen? - Kann mich die RAttin ab nächsten Monat, wo das Kind titellos is, sofort verklagen oder so?
Zur Neuberechnung, wenn RAttin sich meldet:
4. Wo steht eigentlich, dass ich Nachweise der letzten 12 Monate liefern muss?
5. Ich hab durch die neue Stelle und Fahrerei Aufwendungen von knapp 800€, die ich abziehen will: Muss ich der RAttin die neue Stelle mitteilen? (genaue Details oder nur ungefähr?) - Ich will eigentlich nicht wieder komplette Entgeldnachweise hinschicken.
6. Ich bin nach meiner Berechnung auf Stufe 2 und nur knapp 70€ von Stufe 1 entfernt. Hab als Abzug nur einen Kredit und die Aufwendungen - habe durch den Stellenwechsel allerdings n haufen alte Überstunden ausbezahlt bekommen, die zwar branchenüblich sind aber nicht deren Auszahlung sowie wurde mir eine betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt - ist da irgendwas abzugsfähig oder über mehr als ein Jahr verteilbar???
7. Wenn ich Gehaltsnachweise schwärze: Was muss die RAttin wissen? Doch eigentlich nur das Netto und vllt noch, dass ich Steuerfreibeträge in Anspruch nehme.
Glaube, das waren alle Fragen, die grad brennen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.