05-05-2015, 00:29
(05-05-2015, 00:13)Sixteen Tons schrieb: ...
Welches Schonvermögen ein Unterhaltspflichtiger hat, ist nicht eindeutig festgelegt.
Der BGH hat da in seinen Entscheidungen Beträge zwischen 1,2 und 4,2 K Euronen ausgewürfelt.
...
Das klingt erst mal so als ob ich guten Gewissens 100 € pro Monat unschädlich für die Unterhaltsberechnungen durch Verkauf von altem bestehenden Hausrat, Fahrrad, Röhrenfernseher usw. durch Vermögensumwandlung "einnehmen" kann.
Kennst du da eine Quelle (BGH Urteil) für die 1200 oder 4200 € Schonvermögen ? Die Dinge die ich zum Thema Schonvermögen gefunden habe standen scheinbar alle in anderen Zusammenhängen wie z.B. H4, Kindesunterhalt usw.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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