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Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ?
#12
(05-05-2015, 01:19)sorglos schrieb: Irgendwie stellst du dich schon ein wenig akademisch gestelzt an......

Es liegt in meiner Natur mich, soweit es irgend geht, an die Gesetze zu halten. Voraussetzung für eine konforme Umschiffung von Klippen ist es die Regelungen in etwa zu kennen.

(04-05-2015, 09:38)Bruno schrieb: Wenn ich bis zur Scheidung mich nicht von meinen nicht mehr benötigten Dingen trennen kann (da es sonst auf das Einkommen angerechnet wird) wird es ein recht magere Zeit für mich bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil werden.

Meine aktuelle Ex, meine zukünftige Ex und mein Doc meine ohnehin ich sollte mal etwas ab specken.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ? - von Bruno - 05-05-2015, 07:59
RE: Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ? - von the notorious iglu - 05-05-2015, 00:21

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