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BVerfG Absolution zur Manipulation Schutzbefohlener?
#60
(23-05-2015, 19:32)wackelpudding schrieb: @blue

Ich hatte Dir schon geschrieben, wie ich mich verhalten hätte, wenn ich Umgang von Geburt an hätte einklagen müssen und wie ich mich verhalten habe, als ich Umgang einklagen mußte - das will ich hier nicht wiederholen, weil es dich anscheinend nicht erreicht.

Und meine Aussage ist ganz einfach, damit auch ich sie kapieren kann: Elternrecht endet dort, wo es dem Kind nicht mehr gerecht wird. Ist natürlich eine intellektuelle und emotionale Herausforderung für alle, die Allmachtsphantasien nachhängen...

Meine Anerkennung gilt @wackelpuddung, der sehr überlegt, mit Bedacht und mit großer Verantwortung seinem Kind gegenüber Umgang und ABR durchgesetzt hat. 
Und auch meiner bescheidenen Meinung nach sind die Zeiger der Uhr gefallen, wenn der Kampf um unsere Kinder ihnen nicht mehr gerecht werden kann. Auch ich würde als Richter keine Kinder zu Umgang mit einem Elternteil zwingen, wenn es diesen ablehnt.
Aber ich würde (und habe auch in eigenen Angelegenheiten) viel früher ganz anders reagieren, als viele mir bekannte Väter reagiert haben.
Ich hatte denen geglaubt, die mir geraten hatten, die Finger vom Jugendamt zu lassen.
Von da an war offener Krieg. Anzeigen wegen Kindesentzug, mehrfach wg 170 StGB, Gewaltschutzverfahren, Umgangsausschlussanträge .....

Mir hat Konsequenz und Durchhaltevermögen geholfen.
Und natürlich -das gebe ich im Nachhinein zu- auch mein Aktionismus gegen die Mutter.
Für mich ist das ein Verbrechen, was sie sich alles geleistet hat.
Bei Ordnungswidrigkeiten kann ich noch ein Auge zu kneifen.
Bei Vergehen als Straftat mag Strafe genügen um zu vergeben.
Aber bei Verbrechen gegen das Wohl meines Kindes fällt mir das schon sehr schwer!


 
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