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Wer hat Erfahrungen mit Freikauf von Ausgleich der Rentenanwartschaften ?
#5
(07-06-2015, 18:07)p__ schrieb:
Zitat:Da man den Ausgleich der Rentenanwartschaften wohl nicht rechtwirksam ausschließen kann

Sicher kann man das, gar kein Problem. Viele Eheverträge beinhalten das und man kann das auch noch kurz vor der Scheidung vereinbaren. Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist eine Standardklausel.

Aber nur, sofern man keinen Vertrag zu Lasten Dritter schließt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Wer hat Erfahrungen mit Freikauf von Ausgleich der Rentenanwartschaften ? - von Austriake - 08-06-2015, 09:24

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