Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wer hat Erfahrungen mit Freikauf von Ausgleich der Rentenanwartschaften ?
#6
Nein, die Grenzen sind in § 8 Abs. 1 VersAusglG festgelegt. Das hat allgemeinere Folgen. Ich vermute, du spielst darauf an, dass ein Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen werden könne, wenn dadurch einer der Ehepartner später in die Grundsicherung fallen würde. Das ist nicht generell der Fall. Wenn die Ehepartner erwerbstätig waren, kann er trotzdem ausgeschlossen werden, auch wenn er dadurch unter die Minimalrente fällt. War ein Ehepartner aber deshalb nicht oder wenig erwerbstätig, weil er gemeinsame Kinder betreut hat und hat sonst keinerlei eigene Ansprüche (z.B. eine vereinbarte Ausgleichszahlung in Form eines Geldbetrages), dann geht der Ausschluss nicht. Deswegen wäre im vorliegenden Fall mit einer Einmalzahlung der Versorgungsausgleich ziemlich gut auszuschliessen.

Wird der Versorgungsausgleich schon am Anfang einer Ehe ausgeschlossen, sind die Hürden für seine Gültigkeit noch niedriger. Dann wissen auch beide Partner von Anfang an, auf was sie sich eingelassen haben. Bei einer Importbraut ist natürlich alles schwieriger, teurer und problemreicher. Die kann sich zusätzlich darauf berufen, unter Druck unterschrieben zu haben und nicht genau gewusst zu haben, was sie da unterschreibt. Da sind schon viele Männer heftig auf die Schnauze gefallen, die sich schlau vorkamen und dachten, sich die Bettgymnastik ohne Folgerisiko per Heirat zu schleusen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wer hat Erfahrungen mit Freikauf von Ausgleich der Rentenanwartschaften ? - von p__ - 08-06-2015, 10:11

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste