24-06-2015, 12:13
Die außergerichtliche Sorgerechtserklärung kann jeder auf dem Jugendamt seiner Wahl abgeben. Termin beim Urkundsbeamten machen und fragen, welche Unterlagen benötigt werden.
Die Erklärung selber ist bedingungsfeindlich, d. h. außer der reinen Übertragung kannst Du da nichts regeln.
Dem Gericht könntest Du danach mitteilen, dass das Verfahren durch gemeinsame Sorgerechtserklärung in der Hauptsache erledigt ist.
Die Erklärung selber ist bedingungsfeindlich, d. h. außer der reinen Übertragung kannst Du da nichts regeln.
Dem Gericht könntest Du danach mitteilen, dass das Verfahren durch gemeinsame Sorgerechtserklärung in der Hauptsache erledigt ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...