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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#13
(15-07-2015, 10:36)Skipper schrieb: Ich finde Denke und Handeln des TO schon länger recht seltsam.

das wird ziemlich sicher daran liegen, dass sich mit verständlichem Deutsch Deine Unterstellungen nicht begründen lassen.

Ich kann mich noch trotz der großen Zeitdistanz an die Worte meines Rhetorik-Professors erinnern, der bei jeder Gelegenheit mahnend darauf hingewiesen hatte, dass Kritik, die sich nicht mit einfachen Worten vorbringen läßt, in aller Regel bloßes Geschwätz ist.

Ich kann Dir insoweit auch nicht weiter helfen. Worauf es mir ankommt habe ich oben erklärt.
Leg' einfach das Fremdwörterlexikon beiseite und versuch Dich mit Worten zu verständigen, die Du selber verstehst und mit denen Du anderen zeigen könntest, dass  sie bloße Wichtigtuerei nicht vermuten müssen.

Dein geschwollenes Gehabe entspricht doch auch gar nicht Deine Schulbildung.

Sicher, dass Du uns nicht nur mitteilen wolltest, dass Du wieder einmal Deinen Turnbeutel vergessen hast?

Wink
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RE: Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von Ibykus - 15-07-2015, 11:26

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