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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#34
(16-07-2015, 15:26)Dzombo schrieb: @Ibykus...

Dir wurde, so ich richtig verstanden habe, Anwaltszwang auferlegt und es wurde der Streitwert festgelegt.
ja - aber in einem -anderem-, nämlich VKH-Verfahren(!) und die daheraus entstehenden Kosten wurden mir auferlegt. Denn Frau Familiengericht hatte ja gemeint/ gehofft, dass damit das Verfahren, dessenwegen ich VKH beantragt hatte -ich schreib's mal so, dass auch skipper damit zurecht kommt- "in die Tonne" könne.

Dzombo schrieb:Das klingt wie Umgangsverfahren neu.
Ich habe es ihr in der Verhandlung anders gesagt.
Und musste anschließend -nach Rechtsmittelverfahren- in ihrem Protokoll lesen, dass "eine weitere Erörterung der Verhandlung wegen des Verhaltens des Antragstellers nicht möglich gewesen sei".
Kleine Retourkutsche mit Nachtreten ihrerseits, die aber zum Bumerang wurde.
Denn sie hatte immer noch nicht verstanden, welche Fehler sie bei der Rechtshängigmachung des Verfahrens gemacht hatte und es erforderte eine deutlichere Sprache, bis sie meinen Anspruch auf Rechtsgewährung befriedigt und meinen Antrag zu 2) in einem weiteren Beschluss abgewiesen hatte. Auch darin gab's -jedenfalls meiner Rechtsauffassung nach- weitere Fehler.

Dzombo schrieb:Damit meine ich, dass das Gericht wiederum meint, Du würdest auf Grund neuer Umstände demzufolge auch ein neues U-verfahren wünschen. Was Du natürlich nicht willst. Du willst eher, dass das Gericht so eins anschiebt.
Ich erhoffe mir, dass das Gericht sich pflichtgemäß die Frage stellt:
"Huch - hier gabs doch ein Güterichterverfahren in indem die Parteien sich verglichen hatten.
Und eine Umgangpflegschaft ist doch auch noch installiert.
Und wenn ein immerhin oberlandesgerichtlicher Beitrittsbeschluss vorliegt, dann musste der Vergleich selbst zwingend dem Kindeswohl dienen und der Widerruf des Vaters folglich das Kindeswohl verletzen.
Wat mok wi da bloß?

Dzombo schrieb:Da fällt mir ein. Gab es da nicht mal so ein Verfahren? Also ein Verfahren, dass Du gar nicht wolltest. Das Gericht aber ein solches aus deinen Worten interpretiert hatte?
kann mich nicht erinnern.
Ich wollte immer alle Verfahren  Big Grin
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RE: Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von Ibykus - 16-07-2015, 16:03

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